Heilpraktiker für Physiotherapie
„Sektorale Heilpraktikererlaubnis“
Seit 2011 ist es in Niedersachsen nach erfolgreicher Prüfung durch das Gesundheitsamt möglich, die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf ohne Zuweisung durch Ärzte auszuüben. Damit darf der Physiotherapeut künftig Patienten selbstständig behandeln. Selbstständig bedeutet hier ohne ärztliche Verordnung. Wenn ein Patient ihn mit Beschwerden aufsucht, darf er im Rahmen seiner Tätigkeit untersuchen und dann entscheiden, ob und welche physiotherapeutische Therapie er anwenden will. Seit dem 01.03.2012 haben Sie die Möglichkeit, als Privatpatient / Selbstzahler (oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung Heilpraktiker) ohne ärztliche Verordnung sich bei uns behandeln zu lassen.